
Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60








1635 V 30 Friedensvertrag von Prag (Dresden)
Kaiser, Sachsen (Kurfürstentum) |
Seite 9 von 81 ![]() |
|
erhalten, auch wan etwan in denselben Clöstern
ein Catholischer abstürbe, ein anderer an deßen
Ställe genom[m]en, und wider dieses alles die Catholische
keines wegs gravirt, auch kein Eintrag unter
einigem prætext schein oder Vvorwenden dargegen
gestattet, oder einiges darwiderlauffendes statutum,
Juramentum oder Capitulation gültig sein, gut-
geheißen oder allegirt werden.
In specie sollen die obgemelte Stift und Domb Ca-
pitul diese Viertzig Jahr über beÿ ihrem Standt,
Weßen, Rechten, und gerechtigkheiten, insonderheit
in casu vacantiæ beÿ ihren Electionen und postu-
lationen unverhinderlich gelaßen, dieselbige Elec[tio]-
nen und postulationen auch, die weren nun
seithero des 12. Novemb[ris] stÿlo novo Anno 1627
auf Catholische oder Ausgpurg[ischer] Confeszions
Verwanthe vorgegangen, oder möchten ins
künftig so lang die bewilligte viertzig Jahr wehren
entweder auf Catholische oder Augspurg[ischer] Confeszions
Seite 9 von 81 ![]() |